Rechtsanwalt Kisseler
Nach meinem Abitur habe ich Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert. Meinen Schwerpunkt legte ich dabei auf das Arbeitsrecht.
Schon während des Studiums arbeitete ich am Institut für Verfahrens- und Insolvenzrecht sowie als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine renommierte arbeitsrechtliche Boutique-Kanzlei in Köln. Während meines Referendariats am Oberlandesgericht Köln hospitierte ich darüber hinaus beim Amtsgericht Wipperfürth, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (Staatsanwaltschaft), der Gewerbeabteilung der Stadt Köln sowie der Rechtsabteilung eines börsennotierten Werkstoffherstellers mit Sitz in Leverkusen.
Neben meiner Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt berate ich als Syndikusrechtsanwalt einen der führenden deutschen Ingenieur- und IT-Dienstleister.
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Veröffentlichungen
«Dauerbereitschaft während der Pause als Arbeitszeit» in ArbRAktuell 2023, 103, RA, FAArbR Dr. Tim Wißmann, LL. M. (Edinburgh); Ref. Kevin Kisseler, Küttner Rechtsanwälte, Köln
«Mit Feuer für das Ehrenamt» in Behörden Spiegel November 2023, S. 17, Interview zur Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt mit Marlies Vossebrecker und Kevin Kisseler, Bonn
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Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein e.V.
Kölner Anwaltverein e.V.
Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung
„Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.“
FAQs
Wie kann man Sie beauftragen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ganz unverbindlich eine E-Mail mit Ihren Daten und Ihrem Anliegen. Auf Grundlage der ersten Informationen prüfe ich, in welches Fachgebiet Ihre Angelegenheit fällt, ob die zeitliche Kapazität für eine Übernahme gewährleistet ist und welche Unterlagen Sie für ein Erstberatungsgespräch zusammentragen sollten. Wenn Sie sich entscheiden eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, werde ich mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Was kostet ein Erstberatungsgespräch?
Sollten Sie Interesse an einer Beratung oder Vertretung haben, werde ich Sie im Vorfeld über etwaige Kosten aufklären. Für Verbraucher sind die Kosten einer ersten telefonischen Beratung (Erstberatung) auf maximal 190,00 Euro zzgl. Auslagen begrenzt. Sofern eine weitergehende, vertiefte Beratung erforderlich ist – etwa die Sichtung und/oder Prüfung von Unterlagen sowie die Erstellung einer schriftlichen Stellungnahme – betragen die Kosten für Verbraucher maximal 250,00 EUR zzgl. Auslagen.
Wonach richtet sich im Übrigen Ihre Vergütung?
Für die Abrechnung eines Mandats gibt es zwei verschiedene Vergütungsmodelle: Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder die Vergütungsvereinbarung (z.B. durch Gebührenvereinbarungen, Zeit- oder Pauschalhonorarvereinbarungen). Letztere bietet sich insbesondere bei außergerichtlichen Tätigkeiten an. Welches Vergütungsmodell am besten zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt, lege ich Ihnen vor Mandatserteilung offen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob und welche Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, bestimmt sich maßgeblich nach Ihrem Tarif. Gleiches gilt für die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung. Im Zuge der Übernahme des Mandats bemühe ich mich gerne um die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Versicherung.